Unsere Antworten auf Ihre Fragen
Die mySOCIALCARD ist eine innovative Lösung, die manuelle Prozesse in der Bereitstellung von Sozialleistungen digitalisiert und so die Verwaltungsarbeit erheblich vereinfacht wird. Diese Effizienzsteigerung macht den Leistungsbezug für die Empfänger transparenter, schneller und benutzerfreundlicher.
Bevor Sie sich endgültig festlegen, empfehlen wir Ihnen, das System im Rahmen eines Pilotprojektes zu erproben, erste Erfahrungen zu sammeln und dann Ihre Leistungsanforderungen entsprechend anzupassen. Während aller Phasen eines solchen agilen Projektes werden Sie von unseren Experten beraten und unterstützt.
Über die technische Plattform der mySOCIALCARD können praktisch alle Sozialleistungen ausgezahlt werden. Die Karte kann in den Fällen von großem Vorteil sein, wo der Leistungsempfänger nicht über ein Bankkonto verfügt. Berichten zufolge betrifft das in Deutschland über eine halbe Million Menschen.
Wenn Sie Ihren Mitarbeitern steuerbegünstigte Vorteile – wie zum Beispiel steuerfreie Sachbezüge – anbieten möchten, erläutern wir Ihnen gerne das Schwesterprodukt myRECARD. Vorab-Informationen finden Sie hier: www.myrecard.de
Die mySOCIALCARD ist aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Bestimmungen nicht als Sachbezugslösung für Mitarbeiter geeignet.
Digital Reload leistet Unterstützung für Sie und für Ihre Leistungsempfänger. Hierfür steht ein eigenes Service Center zur Verfügung, welches durch elektronische Dialogsysteme – sogenannte Chatbots – in vielen Sprachen ergänzt wird.
Für die Administration der Karten steht ein benutzerfreundliches Web-Portal zur Verfügung. Darin werden die Leistungsempfänger erfasst, damit die Karten mit den Namen versehen werden können. Weitere Kennzeichnungen auf der Karte, die aus organisatorischen Gründen gewünscht werden, können hinzugefügt werden. Falls Sie bereits ein anderes System zur Erfassung der Leistungsempfänger benutzen, können üblicherweise die benötigten Daten auf elektronischem Wege in das mySOCIALCARD-Portal übertragen werden.
Das Aufladen der Karten geschieht ebenfalls über das mySOCIALCARD-Portal, oder bei Bedarf ebenfalls durch elektronische Übertragung der Zahlungsbeträge.
Selbstverständlich kann die Karte, die Sie dem Leistungsempfänger aushändigen, bereits mit einem Startbetrag vorgeladen sein.
Bei der Gestaltung der Vorderseite der Karte gibt es (fast) unbegrenzte Möglichkeiten. Natürlich können Sie die Karte auch so gestalten, dass sie Ihre Region angemessen repräsentiert.
Digital Reload bietet eine Vielzahl von Bezahlkarten an, die sich für die Auszahlung von Sozialleistungen eignen. Insbesondere können hier unsere variablen, aufladbaren Gutscheine für den Einzelhandel genannt werden. Über die Möglichkeiten dieser Lösung informieren wir gerne auf Anfrage.
Digital Reload kann auch bei der Versorgung der Leistungsempfänger mit Handy-Aufladekarten und sogar SIM-Karten unterstützen.
Im Rohzustand wäre die mySOCIALCARD eine ganz normale Mastercard®. Einschränkungen beim Bezahlen sind lediglich durch das verfügbare Guthaben gegeben. Wie bei Debitkarten üblich, kann auch die mySOCIALCARD nicht benutzt werden, um das Guthaben per Banküberweisung zu übertragen.
Die möglichen Einschränkungen, die Sie für die Nutzung der Karten festlegen können, sind vielfältig.
Das Abheben von Bargeld am Geldautomaten kann gesperrt oder auch auf bestimmte monatliche Beträge begrenzt werden. Ebenso ist es möglich, Online-Zahlungen zu unterbinden.
Eine Festlegung des gewünschten geografischen Gültigkeitsgebietes kann vorteilhaft sein. Bei der mySOCIALCARD kann dies durch Angabe bestimmter Postleitzahlen oder Postleitzahlenbereiche eingerichtet werden.
Bestimmte Händler oder ausgewählte Händlerkategorien sind wählbar. Die Karten können dann nur zur Bezahlung in entsprechenden Geschäften genutzt werden.
Die Aufladebeträge legen Sie entsprechend der anwendbaren Bestimmungen fest. Falls es angemessen ist, können Bezahlbeträge eingeschränkt werden, um ungewünschte Anwendungen zu unterbinden.
Keine Bezahlkarte, die bei einer Vielzahl von Händlern einsetzbar ist, kann den Einkaufskorb kennen oder gar einschränken.
Den Druck der Karten koordinieren wir für Sie. Es ist durchaus möglich, auf den Druck der Karten ganz oder teilweise zu verzichten. Falls der Leistungsempfänger über eine entsprechendes Smartphone verfügt, kann die mySOCIALCARD auch direkt in das Wallet des Smartphones eingetragen werden.